Kunde werden
Bedürftige Personen, die über ein geringes Einkommen verfügen (z. B. Sozialhilfeempfänger,
Aussiedler, ausländische Flüchtlinge, Obdachlose, Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitslose mit geringem Einkommen).
Die Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden z. B. durch Vorlage des Wohngeldbescheides,
des Rentenbescheides, des Bescheides über Leistungen nach dem SGB XII, SGB II oder dem AsylbLG.
Alle Kunden müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzbedingungen akzeptieren.
Jeder Kunde erhält nach der Registrierung einen nummerierten Kundenausweis.
Registrierung von Neukunden montags in der Zeit von 14:00 Uhr bis 14:30 Uhr.